Gerichtsdolmetsch
Gerichtsdolmetsch

Gerichtsdolmetsch

Der Gerichtsdoldmetscher (eigentlich „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“) steht Gerichten und Behörden zur Verfügung und hat entsprechende Qualifikationen. Für diese Tätigkeit sind nicht nur einwandfreie Kenntnisse der deutschen und der fremden Sprache erforderlich, sondern auch der Grundzüge des Rechts- und Gerichtswesens der Länder, in dem die betreffenden Sprachen Amtssprachen sind. Er verfügt über umfassende Kenntnisse der Rechts- und Wirtschaftsterminologie in der deutschen und in der fremden Sprache. Weitere Voraussetzungen sind gründliche Kenntnis der Terminologien anderer Fachgebiete wie z.B. Medizin, Technik u.v.a.m.

Übersetzen und Dolmetschen muss sowohl aus dem Deutschen in die Fremdsprache als auch aus der Fremdsprache ins Deutsche beherrscht werden.

Die allgemeine Beeidigung und Zertifizierung erfolgt im Rahmen eines Justizverwaltungsverfahrens, bei dem strenge Auswahlkriterien angewandt werden. Er unterzieht sich kontinuierlich einem Qualitätssicherungsverfahren speziell für die Tätigkeit vor inländischen Gerichten.

Der Gerichtsdolmetscher wird auch im außerbehördlichen Bereich und für Privatpersonen tätig, etwa bei der Errichtung von Notariatsakten, bei Eheschließungen, Übersetzungen von Verträgen oder Dokumenten. Der Gerichtsdolmetscher ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch über die Beendigung des Auftragsverhältnisses hinaus. Die von ihm angefertigten beglaubigten Übersetzungen sind amtsgültig und der Dolmetscher haftet für deren Richtigkeit.

Gerichtsdolmetsch für spanisch in Wien, allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert, beglaubigte Übersetzung und Dolmetsch.